Heute habe ich Bescheid von der Deutschen Rentenversicherung bekommen, das mein Einspruch vom Septembner 2012 in der Rentenangelegenheit meines Sohnes dem Widerspruch stattgegeben wurde und mein Sohn seit 1999 schon auf Grund der von mir nachgereichten Unterlagen im Widerspruchsverfahren, voll erwerbsgemindert ist.
Dadurch erhöht sich der monatliche Rentenbetrag, weil die Erwerbsminderung direkt nach der Arbeitszeit eingetreten ist, so das eine andere Berechnung der Beitragsbemessungsgrundlage vorgenommen wird.Und da kommen die vollen Beiträge zur Berechnung, die sich anderesrum wieder zum Nachteil ausgewiesen hätten, weil er da viel krank gefeiert hat und teilweise überhaupt nicht gearbeitet hat, so das der Durchschnittswert den er bis 1999 erzielt hatte, gesunken wäre und damit eine niedrigere Rente berechnet worden wäre.
Gut, das ich den Kampf nicht mehr über das Sozialgericht ausfechten muss. da ist mir eine Menge Arbeit erspart geblieben.
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