der Fall , der da beschrieben wird , ist doch Krankfeiern mit Vorankündigung..... sie hat mehrmals gefragt wegen diesem Tag , Dienstreise.....wurde abgelehnt , und dann ist sie Krank ..... ist doch Auffällig ....Dummheit..... kann ich nachvollziehen , das der Arbeitgeber eine AU , haben wollte....
Wüßte mal gern wer die KOsten des Verfahren zahlt. Da man mal nicht so eben bis zum Bundes-Arbeitsgericht vorpreschen kann. muss der Fall schon mal durch zwei Instanzen gegangen sein.
Und ob man ihn als Sozialrechtsfall eingestuft hat,"da sind die Prozeßkosten frei,"oder ob es ein reiner Arbeitsrechtfall war, das wüßte ich wirklich mal gerne.
Wußte das eine 3 tägige Karrenzzeit als Basis für die Abgabe des Krankenschein besteht, das der Arbeitgeben aber hergehen kann und diese zeit auf einen Tag minimum verkürzen kann, entzog sich meiner Kenntnis.
Hier sind jetzt die Gewerkschaften gefordert bei Tarifverhandlungen auf diese Verbancespielerei der Arbeitgeben hinzuweisen um eine einheitliche gesetzgebende Abhandlung in einem solchen Fall zu erreichen.
Dies Urteil wird weitere Fälle nach sich ziehen und die Toleranz der Arbeitgeber hat in solchen Fällen ein Ende.
------------------------------------------- Gib jedem Tag die Chance, der schönste deines Lebens zu werden.
ehrlich gesagt weiß ich gar nicht, was die ganze aufregung soll
ich mag ja völlig naiv sein, aber ich wusste bis dato nicht mal, dass es tatsächlich arbeitgeber gibt, die nicht ab dem ersten tag eine ärztliche krankmeldung fordern! wie gesagt: bei mir ist das üblich und ich finde es auch völlig ok! wenn ich die krankenstände sehe, die wir schon mit diesem attest haben, wie wären erst die krankmeldungen, wenn man einfach mal so für 1 oder 2 tage zuhause bleiben kann...
ist mir ein absolutes rätsel, dass es nicht eine selbstverständlichkeit ist.
ich kann jeden arbeitgeber verstehen, der es verlangt!
Also entweder bin ich krank oder nicht...Wo bitte ist das Problem gleich am ersten Tag zum Doktor zu gehen??? So ganz Schlaue werden dann merkwürdiger Weise immer Freitags und Montags "krank"...Das stinkt zum Himmel und kostet ein Heidengeld!! Ich kann diese Gerichtsentscheidung nur befürworten und ja,da stimme ich Capi zu...Mich würden die Prozesskosten dann auch interessieren...Vor Allem wer sie zahlt!!!...Zum guten Schluss dr Steuerzahler...Und so schließt sich dann der Kreis!!
Betty
(
gelöscht
)
Beiträge:
15.11.2012 18:54
#8 RE: Ärztliches Attest ab erstem Krankheitstag zulässig
Als ich noch arbeiten ging, gab es bei uns im öffentlichen Dienst 3 KOK-Tage/Monat(Krank ohne Krankenschein). Das wurde von etlichen aber richtig mißbraucht. Vielleicht wurde da ein Riegel vorgeschoben. Ansonsten kenne ich es so, dass man sich sofort im Krankheitsfall sofort beim Arbeitgeber melden muß und dass der Krankenschein bis spätestens zum 3. Tag der Arbeitsunfähigkeit in der Firma vorliegen muß ... aber mit Krankschreibung ab dem 1. Tag der tel. Krankmeldung!
Es wurde meistens so gehandhabt, das man sich am ersten Tag krank meldete und die Bescheinigung bis zum dritten Tag beim Arbeitgeber vorliegen musste. Und das war arbeitsrechtlich auch so in Ordnung. Meiner Ansicht nach hat die Redakteurin ja auch nur geklagt weil sie sich im Gleichheitsprinzip der Firma benachteiligt gefühlt hat. Sie muss am ersten Tag die Krankmeldung ab sofort vorlegen und die anderen brauchen sie erst wie gewohnt bis zum dritten Tag vorlegen. Ehrlich gesagt, da sähe ich mich auch genötigt dagegen zu argumentieren. Ob es ein Weg zum Arbeitsgericht wäre, das waage ich zu bezweifeln, schließlich sollte man doch die Kirche im Dorf lassen.
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Capi, wahrscheinlich hat sie es vorher ausgenützt. Dann müßte sie sich nicht wundern.Bei uns wurden dazu auch nur Leute verdonnert, die bei jedem Wehwehchen, besonders vor oder nach einem Wochenende, mal einen Tag blau machten.