Das die Krankmeldung ab dem ersten Tag datiert sein muss,liegt ja völlig klar auf der Hand. Nur wann sie beim Arbeitgeber sein muss darum geht es ja.
nein, capi, ich glaube da irrst du dich. genau darum geht es eben nicht!
es gibt betriebe (kannst du ja selbst hier bei manchen stüblern nachlesen), die dir "erlauben" ein oder 2 tage ohne attest krank zuhause zu bleiben und verlangen erst ab dem 3. tag ein attest. wann dann dieses attest auf dem tisch zu liegen hat, ist in diesem fall irrelevant, in der regel heißt es "bis zum dritten tag". auch im aktuellen fall brauchten die mitarbeiter erst ab dem 3. krankheitstag ein ärztliches attest, da die frau aber nur einen tag krank war forderte der arbeitgeber dennoch ein und damit fühlte sich die betroffene ihren mitarbeitern gegenüber benachteiligt!
lies im folgenden artikel mal die beiden letzten sätze:
Aus meiner früheren Tätigkeit kenne ich das so. 3 Tage ohne Schein. Wenn man wirklich ernsthaft krank ist, geht man sowieso zum Arzt. Im Übrigen schreiben die Ärzte nicht unbedingt rückwirkend krank. Also ab dem 3. Tage eine schriftliche Krankmeldung. Die Firma wird informiert und der Schein dann hingeschickt. Denn welcher kranke Arbeitnehmer ist noch in der Lage zur Firma zu fahren.
Liebe Grüße Änne
-------------------------------------------------- Lass die Vögel der Sorge ruhig über Deinem Haupte schweben, aber verhindere, daß Sie auf Deinem Haupte Nester bauen
Dass die Klägerin sich benachteiligt fühlt, wenn ihre Kollegen erst am dritten Tag eine Krankmeldung abgeben müssen, kann ich verstehen. Aber was ist so schlimm daran, dass der Arbeitgeber ab dem ersten Tag eine Krankmeldung bekommt? Es muss ja nicht jeder Arbeitgeber machen. Wenn es ein tolles Team gibt, von dem man weiss, dass es nur zuhause bleibt, wenn es wirklich krank ist, wird der Arbeitgeber das wohl auch nicht machen. Ich finde auch, dass ein Arbeitgeber dieses Urteil jetzt nicht ausnutzen sollte, indem er seine Mitarbeiter schikaniert und so Unruhe in sein Betrieb bringt...