Ich hab ein Haus das leer stand,das aber zum Verkauf Stand. Mein Bruder lebte in Scheidung und wusste nicht wohin. Ich die gutmüdigkeit in Person bot ihm an er könne mit den beiden Kindern (22 und 18) ins Haus gehen, ihm ist es geholfen und mir natürlich auch,da es ja für ein Haus besser ist wenn es bewohnt ist.Nach 3 Montaen fragte mich mein Bruder ob es möglich wäre wenn er mir eine Miete gibt( ohne Mietvertrag) das er drinnen wohnen bleiben kann, und ich dem Makler vom Haus abziehe. Ich stimmte zu,da ich für das Haus noch Raten bezahle, und es mir so auch geholfen ist. Soweit so gut, erste Miete kam......zweite und dritte schon nicht mehr.Mein Bruder hat Ende März eine Frau kennengelernt, wo ich jetzt erfahren hab das ER zu ihr ziehen will, und die beiden Söhne im Haus bleiben sollen, habs aber nicht von ihm erfahren. Ich habe ihn darauf angesprochen, er verneinte es, es stimme nicht. Am nächsten Tag rief mich der älter Sohn an, und weinte ins Telefon er weiss nicht wie er das Geld bezahlen soll,mein Bruder lässt sie ihm Stich und zieht zu seiner neuen Freundin. Ich dachte mir OK ...warum lügt mich der Bruder an. Hab dann mit meinem Neffen ausgemacht er soll nochmal mit seinem Vater sprechen. Er meinte ja das macht er, und er meldet sich heute Vormittag, wegen dem Geld. es kam aber kein Anruf.Hab dann meinem Bruder angerufen.....er hebt natürllich nicht ab. Muss ich mich wirklich bei meiner Gutmüdigkeit, belügen und Verar....n lassen.
Jetzt zu meiner Frage: kann ich sie wieder so einfach quasi vor die Tür setzen?
Ich gebe das Haus wieder einem Makler, um es zu verkaufen, hätte ich gar nicht ändern sollen
da kein mietvertrag vorliegt und demnach ja niemand in deinem haus wohnt (miete wurde ja auch nicht mehr bezahlt), denke ich mal, dass du die bewohner ohne weiteres rauskomplimentieren kannst. aber mag man das den neffen antun?? wo könnten die denn hin? und wieviele möbel sind im haus? hast du dann auch noch die räumung am hals? mensch, das ist aber sehr, sehr traurig innerhalb der eigenen familie...
Ob ein Mietvertrag besteht oder nicht ist egal. Da er die Berechtigung erhalten hat dort zu wohnen ist automatisch ein Vertrag zu Stande gekommen. Und diesen Vertrag musst Du durch ein Kündigungsschreiben mit Terminsetzung wegen des Auszug ihm zukommen lassen.
Vor allen musst Du Deine verwandchaftlichen verhältnisse außer Acht lassen, das würde ihm bei einer Klage in die Hände spielen. Sollte er nicht auf Deine Kündigung reagieren, Makler einschalten und das Haus zum Verkauf in Auftrag geben.
Der Makler wird dann alles in die Wege leiten das Dein Bruder ausziehen muss. Wird ein paar Euro mehr an Maklergebühren werden, aber so hast Du denn Prassel nicht mehr.
Hoffe, Das Dein Bruder vernünftig auf Deine Kündigung reagiert und er auszieht.
Und noch eins, "Bruder oder Schwesterliebe hört meistens bei Geld und Sachangelegenheiten auf,denn da tun sich Abgründe auf.
------------------------------------------- Gib jedem Tag die Chance, der schönste deines Lebens zu werden.