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Dieses Thema hat 3 Antworten
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Obelix  offline
Forenmeister


Beiträge: 724


03.08.2010 07:31
Amtliches Rundschreiben der Deutschen Bundespost Beitrag melden · PN an Verfasser · Beitrag zitieren · antworten

Jetzt gibt es keine Ausreden mehr:



Was jeder Postangehörige wissen sollte

In Dienstkreisen kommen immer wieder Verwechslungen der Begriffe "Wertsack", "Wertbeutel", "Versackbeutel" und "Wertpaketsack" vor. Um diesem Übel abzuhelfen, ist das folgende Merkblatt dem Paragraph 49 der ADA vorzuheften.

Der Wertsack ist ein Beutel, der aufgrund seiner besonderen Verwendung im Postbeförderungsdienst nicht Wertbeutel, sondern Wertsack genannt wird, weil sein Inhalt aus mehreren Wertbeuteln besteht, die in den Wertsack nicht verbeutelt, sondern versackt werden. Das ändert aber nichts an der Tatsache, daß die zur Bezeichnung des Wertsackes verwendete Wertbeutelfahne auch bei einem Wertsack mit Wertbeutelfahne bezeichnet wird und nicht mit Wertsackfahne, Wertsackbeutelfahne oder Wertbeutelsackfahne.

Sollte es sich bei der Inhaltsfeststellung eines Wertsackes herausstellen, daß ein in einem Wertsack versackter Versackbeutel statt im Wertsack in einem der im Wertsack versackten Wertbeutel hätte versackt werden müssen, so ist die in Frage kommende Versackstelle unverzüglich zu benachrichtigen. Nach seiner Entleerung wird der Wertsack wieder zu einem Beutel, und er ist auch bei der Beutelzählung nicht als Sack, sondern als Beutel zu zählen.

Bei einem im Ladezettel mit einem Vermerk "Wertsack" eingetragenen Beutel handelt es sich jedoch nicht um einen Wertsack, sondern um einen Wertpaketsack, weil ein Wertsack im Ladezettel nicht als solcher bezeichnet wird, sondern lediglich durch den Vermerk "versackt" darauf hingewiesen wird, daß es sich bei dem versackten Wertbeutel um einen Wertsack und nicht um einen ausdrücklich mit "Wertsack" bezeichneten Wertpaketsack handelt!

Quelle: unbekannt



Capitano  offline
Moderator

Forengott


Beiträge: 10.406
 

05.08.2010 17:22
RE: Amtliches Rundschreiben der Deutschen Bundespost Beitrag melden · PN an Verfasser · Beitrag zitieren · antworten

Zitat von Obelix
Jetzt gibt es keine Ausreden mehr:

Was jeder Postangehörige wissen sollte
In Dienstkreisen kommen immer wieder Verwechslungen der Begriffe "Wertsack", "Wertbeutel", "Versackbeutel" und "Wertpaketsack" vor. Um diesem Übel abzuhelfen, ist das folgende Merkblatt dem Paragraph 49 der ADA vorzuheften.
Der Wertsack ist ein Beutel, der aufgrund seiner besonderen Verwendung im Postbeförderungsdienst nicht Wertbeutel, sondern Wertsack genannt wird, weil sein Inhalt aus mehreren Wertbeuteln besteht, die in den Wertsack nicht verbeutelt, sondern versackt werden. Das ändert aber nichts an der Tatsache, daß die zur Bezeichnung des Wertsackes verwendete Wertbeutelfahne auch bei einem Wertsack mit Wertbeutelfahne bezeichnet wird und nicht mit Wertsackfahne, Wertsackbeutelfahne oder Wertbeutelsackfahne.
Sollte es sich bei der Inhaltsfeststellung eines Wertsackes herausstellen, daß ein in einem Wertsack versackter Versackbeutel statt im Wertsack in einem der im Wertsack versackten Wertbeutel hätte versackt werden müssen, so ist die in Frage kommende Versackstelle unverzüglich zu benachrichtigen. Nach seiner Entleerung wird der Wertsack wieder zu einem Beutel, und er ist auch bei der Beutelzählung nicht als Sack, sondern als Beutel zu zählen.
Bei einem im Ladezettel mit einem Vermerk "Wertsack" eingetragenen Beutel handelt es sich jedoch nicht um einen Wertsack, sondern um einen Wertpaketsack, weil ein Wertsack im Ladezettel nicht als solcher bezeichnet wird, sondern lediglich durch den Vermerk "versackt" darauf hingewiesen wird, daß es sich bei dem versackten Wertbeutel um einen Wertsack und nicht um einen ausdrücklich mit "Wertsack" bezeichneten Wertpaketsack handelt!
Quelle: unbekannt




Könnte auch ein Auszug aus dem Grundgesetz sein.



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Der Mensch, der den Berg versetzte,
war derselbe,
der anfing, kleine Steine wegzutragen.







Lieben Gruß vom Capitano.

schnüffel  offline
Moderator

Ehrenmitglied


Beiträge: 32.004
 

05.08.2010 19:21
RE: Amtliches Rundschreiben der Deutschen Bundespost Beitrag melden · PN an Verfasser · Beitrag zitieren · antworten

wie gut, dass die das nochmal so ausführlich erklärt haben, ich hatte das immer schon verwechselt




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Solange Menschen denken, dass Tiere nicht fühlen, müssen Tiere fühlen, dass Menschen nicht denken.

Christa

18.08.2010 11:38
RE: Amtliches Rundschreiben der Deutschen Bundespost Beitrag zitieren · antworten

Super das es mir nun mal verständlich erklärt wurde...



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